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    Die BA (Bundesagentur für Arbeit) verabschiedete erfolgreich das Pilotprojekt \\\“elektronische Akte\\\“ in Sachsen-Anhalt.

    eAkte heisst sie kurzum und wird nun als Basisdienst bundesweit in den Agenturen eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein digitales Abbild der eigentlichen Papierakte, welche ebenfalls gerichtsverwertbar und revisionssicher sind.

    Eingeführt wird die eAkte in einem dreistufigen Prozess. Innerhalb der zweiten Stufe erfolgt ebenfalls die Einführung in Bayern. Diese wird durch ein IT-unterstütztes Monitoring begleitet sowie durch ein Rückstandsmonitoring stets so überwacht, dass jederzeit rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden können.

    Alle Zugriffe auf die jeweilige eAkte werden über Berechtigungen gesteuert, welche wiederum innerhalb eines Berechtigungskonzeptes festgelegt wurden.

    Man verspricht sich durch die eAkte vor allem Kosteneinsparungen sowie effizientere Arbeitsabläufe.

    Die Agenturen versprechen sich durch die eAkte vor allem Kosteneinsparungen – in Zahlen gesprochen gehen Sie von einem dreistelligen Millionenbetrag an jährlichem Einsparungspotential aus – sowie effizientere Arbeitsabläufe.

    Allerdings werden auch die Kunden von der eAkte profitieren, so heisst es doch, sei die Auskunftsfähigkeit gegenüber den Kunden durch die Einführung der eAkte enorm gestiegen.

    Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zur eAkte (Quelle:https://www.hensche.de/Agentur_fuer_Arbeit_Agentur_fuer_Arbeit_stellt_um_auf_E-Akte.html)