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    Behörden testen derzeit auf einer Staging-Test-Plattform

    (BS) Die De-Mail soll dazu dienen, den klassischen Schriftverkehr zukünftig in möglichst vielen Fällen zu substituieren, wo dieser heute noch zwingend erforderlich bzw. geübte Praxis ist. Der Bund hat mit dem De-Mail-Gesetz einen entsprechenden normativen Rahmen für diesen Standard geschaffen und auch im momentan im Gesetzgebungsverfahren befindlichen E-Government-Gesetz des Bundes ist De-Mail von zentraler Bedeutung. Der Behörden Spiegel sprach mit Dr. Frank Wermeyer, Gesamtverantwortlicher De-Mail Deutsche Telekom, u. a. über seine Erwartungen an De-Mail und deren Einsatz in der öffentlichen Verwaltung. Das Interview führte Guido Gehrt.

    Behörden Spiegel: Welche Erwartungen hat die Deutsche Telekom bei De-Mail?

    Wermeyer: De-Mail ist ein Wachstumsfeld für die Deutsche Telekom, es bietet die Chance auf Zusatzumsatz. Der gerade neu entstehende elektronische Briefmarkt ist für uns sehr interessant, er ist ja auch nicht gerade klein.

    Behörden Spiegel: Wie groß sehen Sie den Markt?

    Wermeyer: Es geht um jährlich 18 Milliarden Briefpostsendungen. 90 Prozent davon sind Geschäftspost und werden künftig sukzessive durch De-Mails ersetzt. Hinzu kommen 5,4 Milliarden Faxe und Milliarden von E-Mails.

    Behörden Spiegel: Normale E-Mails sollen kostenpflichtig werden?

    Wermeyer: Nein. Aber es werden weltweit täglich 247 Milliarden E-Mails versendet, mindestens 95 Prozent davon unverschlüsselt – obwohl die Inhalte häufig vertraulich sind. Wir gehen davon aus, dass Nutzer künftig für Vertrauliches oder Verbindliches De-Mail wählen, weil die Ihnen für wenig Aufwand mehr Sicherheit bietet. Niemand will doch wirklich riskieren, dass Kriminelle wichtige Post verfälschen oder mitlesen, wenn nur wenige Mausklicks genügen, damit die Mail geschützt ist.

    Behörden Spiegel: Abgesehen von der Sicherheit – warum sollten die Kunden zur De-Mail greifen?

    Wermeyer: Für Privatkunden ist die De-Mail vor allem praktisch und bequem. Brief schreiben, ausdrucken, kuvertieren, Briefmarke zuhause suchen, aufkleben und den Brief dann zum Briefkasten tragen oder gar die Kunder darum anbetteln. Im Vergleich dazu ist ein De-Mail-Versand schnell leichtgemacht. Spätestens nach dem Briefkastengang bei schlechtem Wetter sagen sich die Kunden doch: Moment, da gabs doch was und noch dazu etwas Kostenloses. Das De-Mail-Postfach ist ja gebührenfrei, inklusive dreier De-Mails monatlich.

    Behörden Spiegel: Wo liegt der Nutzen von De-Mail für öffentliche Kunden?

    Wermeyer: Wie Unternehmen müssen auch Behörden sparen und dazu effizienter werden. Papier – vom Amtsstube zu Amtsstube gereicht – passt nicht mehr zu einer immer mobiler werdenden Smartphone-Gesellschaft. Die öffentliche Hand unternimmt daher bereits heute große Anstrengungen beim E-Government, um dem Bürger modernen Service zu bieten und Wege zum Amt zu sparen. Zudem braucht die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger seit jeher vor allem Verbindlichkeit. Das De-Mail-Gesetz stellt diese Verbindlichkeit sicher und daher sehen wir De-Mail auch als wichtigen Treiber für das E-Government in Deutschland.

    Behörden Spiegel: Umso mehr erstaunt es, dass Sie noch keinen Kunden aus dem Public-Bereich haben.

    Wermeyer: Schon vor Marktstart waren die De-Mail-Vorregistrierungen im Bereich Unternehmen deutlich fünftstellig. Abgesehen von den bereits bekannten Unternehmen haben wir inzwischen Verträge mit weit über 40 teils sehr großen Kunden abgeschlossen, die De-Mail erproben und dazu unsere im Markt einzigartige Staging-Test-Plattform nutzen. Darunter befinden sich Bundesbehörden, Institutionen von Ländern und Kommunen. Einige sind dabei schon weit fortgeschritten, andere in der Anfangsphase. Wann ein Kunde öffentlich macht, dass er künftig einen De-Mail-Zugang anbieten will, entscheidet er aber immer noch selbst.

    Behörden Spiegel: Wie lange braucht eine Organisation, um De-Mail zu implementieren?

    Wermeyer: Unternehmen und Behörden sind nach etwa zwei Tagen über ein zentrales De-Mail-Eingangstor angeschlossen. Danach können Mitarbeiter über Funktionspostfächer oder das eigene Postfach De-Mails versenden. Der Aufwand steigt natürlich, wenn Unternehmen und Behörden ihre gesamte Versand- und Empfangsinfrastruktur um den neuen De-Mail-Kanal ergänzen und dazu ihre internen Abläufe und Fachverfahren anpassen wollen. Hiervon gehen wir aus, die De-Mail wird der neue rechtsverbindliche Kanal für Massenssendungen. Abhängig von Art und Größe der Organisation, deren IT und der Anzahl der Prozesse, die über De-Mail laufen sollen, kann dies dann zwischen sechs und zwölf Monaten dauern.

    Behörden Spiegel: Was muss ein Kunde der öffentlichen Hand beachten, wenn er De-Mail einführen will?

    Wermeyer: Er muss wissen: Wo will ich De-Mail verwenden, mittel- und langfristig, welche Prozesse und Fachverfahren sollen De-Mail fähig werden? Und dann für die Umsetzung einen geeigneten Partner wählen, der die öffentliche Hand kennt und sowohl Netze- als auch IT-Know-How hat. Wer einen Anbieter wählt, der den neuen Kommunikationskanal zwar ans Haus legen, aber nicht in die Systeme integrieren kann, springt jedenfalls zu kurz.

    Behörden Spiegel: Wird das E-Government-Gesetz De-Mail weiter voranbringen?

    Wermeyer: Das Gesetz ist zwar noch nicht beschlossen, aber wir freuen uns natürlich, dass es auf einem guten Weg ist. Wenn der Gesetzgeber die Regeln weiter konkretisiert, wo die De-Mail künftig als Briefersatz rechtlich zugelassen ist, ist das nur konsequent. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber konsequent bleibt. Die Unternehmen, Behörden und Verbraucher in Deutschland wollen sich nicht mit verschiedenen Systemen plagen. Das ist weder nutzerfreundlich noch ökonomisch sinnvoll. Man stelle sich zwei Mobilfunknetze vor, zwischen denen nicht telefoniert werden kann und Kunden, die deswegen parallel mehrere Verträge abschließen müssen. Daher ist die Festlegung auf den De-Mail-Standard die richtige Entscheidung.

    Behörden Spiegel: In der Warnehmung der Öffentlichkeit ist De-Mail aber nicht Standard, sonder Produkt.

    Wermeyer: Dann müssen wir das noch besser erklären. Das De-Mail-Gesetz legt technische Richtlinien fest, über die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) wacht. Jeder Anbieter, der sein Produkt nach diesen Richtlinien „baut“ und das strenge Akkreditierungsverfahren beim BSI durchläuft, wird De-Mail-Anbieter. Dieser kann sein Produkt später nennen wie er möchte, es bleibt aber ein Produkt nach dem De-Mail-Standard. Da der De-Mail-Standard offen ist, macht es keinen Unterschied, ob ein Nutzer bei uns oder einem anderen Anbieter ist: Die Kunden können sich untereinander De-Mails schicken. Um es dem Verbraucher leicht zu machen, haben wir uns übrigens entschieden, De-Mail auch als Produktname zu verwenden – eben die De-Mail von der Telekom.

    Behörden Spiegel: Lässt sich die De-Mail auch international einsetzen?

    Wermeyer: De-Mail basiert auf dem deutschen Gesetz. Insofern ist ihre Verbindlichkeit als Briefersatz zunächst auf Deutschland beschränkt. Technische Grenzen gibt es dagegen nicht. Bereits heute könnte ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitz Paris De-Mail nutzen. Wir müssen ihn dazu nur eindeutig identifizieren. Danach kann er De-Mail als Cloud-Dienst von überall auf der Welt nutzen und verfügt damit über einen hochsicheren Dienst. Damit der französische Staatsbürger die De-Mails auch nach französischem Recht etwa als briefgleiches Beweismittel vor Gericht nutzen kann, müsste der französische Staat ein ähnliches Gesetz schaffen. Und beide Staaten müssten sich die Verbindlichkeiten gegenseitig anerkennen.

    Behörden Spiegel: Wann wird es soweit sein?

    Wermeyer: Bestrebungen gibt es schon im Rahmen des EU-Projektes SPOCS. Und natürlich sprechen wir bereits mit ausländischen Anbietern, welchen Beitrag wir etwa zur europäischen Einigung leisten können, wenn wir unsere sicheren Mail-Systeme zusammenschalten.

    [Quelle: Behörden Spiegel/November 2012]