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    Der neue Personalausweis zeichnet sich sowohl durch eine neue Form als auch durch neuen Inhalt aus.

    Der nPa im Scheckkartenformat ist mit einem Mikrochip versehen auf welchem alle Daten gespeichert sind die bereits auf dem „alten Personalausweis“ schriftlich festgehalten wurden. Natürlich wurde der neue Personalausweis um einige Funktionen erweitert. Eine Neuerung ist die eID-Funktion mit der es dem Bürger ermöglicht wird sich online in der digitalen Welt auszuweisen. Mit Hilfe der eID-Funktion aber auch mit dem Pseudonym – eine Code der jedem Bürger einmal zugeordnet wird, damit dieser sich ausweisen kann – fällt das Managen von Zugangsdaten in naher Zukunft gänzlich weg. Der Vorteil des Pseudonyms gegenüber der eID-Funktion ist, dass sich der Personalausweisbesitzer online ausweisen kann und dabei keinerlei persönliche Daten übermittelt werden müssen.
    Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit der elektronischen Signatur, mit deren Hilfe man digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnen kann. Zur Nutzung dieser Funktion muss der Personalausweisbesitzer lediglich ein Signaturzertifikat erwerben und dieses auf seinen nPA laden.

    Diese beiden hier beschriebenen Funktionen – eID und digitale Signatur – sind optional wählbar und darüber jederzeit frei- und abschaltbar. Weiterhin kann der Bürger sich dafür oder dagegen entscheiden, zwei Fingerabdrücke auf sein neues Ausweisdokument laden zu lassen.

    Diese Auswahlmöglichkeit ist lediglich nur durch den Einsatz des Mikrochips möglich. Neben den optionalen Features gibt es auch Informationen, die nicht auf dem Chip gespeichert werden. Diese sind die eigenhändige Handschrift und weiterhin weder Körpergröße noch Augenfarbe.
    Bisweilen ist die Anzahl der angebotenen nPA-Dienstleistungen noch eher gering. Neben unserem iBriefkasten kann man beispielsweise eine KFZ-Versicherung mit Hilfe des nPA abschließen, ein Bankkonto eröffnen oder eine Meldebescheinigung beantragen.

    Das Ziel sind natürliche weitere Angebote und Dienstleistungen, die sowohl durch den Ideenwettbewerb eIDEE als auch durch die eGovernment-Initiative für DE-Mail und nPA gefördert werden sollen.  Der Markt für eCommerce, eBusiness und eGovernment mit Hilfe des nPA ist groß. Schließlich birgt dieser zukünftig 80 Millionen potentielle Kunden. Aber nicht nur die Bürger profitieren sondern auch die Unternehmen. So haben diese nun die Möglichkeit Ihre Geschäftsprozesse ebenfalls online abzubilden und dadurch Ihren Wettbewerbsvorteil auszuweiten.
    Gerade durch die eGovernment-Initiative können mehr Dienstleistungen in höherer Qualität und ohne Medienbrüche angeboten werden. Durch den Ausbau von eGovernment-Dienstleistungen können Behörden sowie Unternehmen ihre Prozesskosten senken. Für die Ausweitung des eGovernment bleibt seitens der Behörden zu überprüfen, ob die Schriftformerfordernisse so wie sie bisweilen beschrieben sind, weiterhin Bestand haben.

    Auch wenn der nPA nur ein Beispiel von deutschem eGovernment ist, so ermittelte man in dessen Zusammenhang innerhalb einer Studie die Verbesserungspotentiale von eGovernment-Projekten. Hauptsächlich verwies man hier auf eine bessere Kommunikation. Bessere Kommunikation den Mehrwert für die Bürger betreffend aber auch beim Schaffen von Vertrauen und Akzeptanz. Je neuer das Angebot oder das Projekt desto höher schätzen die Bürger das Risiko ein. Hier kann nur durch eine offene deutliche Kommunikation Abhilfe geschaffen werden. Auch dies ist eine Form von New Public Management.