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    Mit dem Begriff „New Public Management“ – in Deutschland auch „Neues Steuerungsmodell“ genannt –beschreibt man die gewollte Reformation von Verwaltung und Staat. Es soll eine Modernisierung des durch Normen geprägten, veralteten Verwaltungsmodells herbeigeführt werden.
    Die Frage lässt sich eigentlich für all diejenigen die schon zu lange in den Vorzimmern des jeweiligen Rathauses gewartet haben sehr schnell und leicht beantworten, aber auch aus Sicht der Verwaltung sind Reformen längst überfällig. Die Verwaltungsprozesse wurden über die Jahre hinweg immer komplexer. Die Aufgaben und Prozesse konnten nicht mehr effektiv und hinreichend durch das bestehende Grundkonstrukt abgewickelt werden.
    Die Finanzkrise, wie wir sie in den letzten Jahren durchlebten hat sicherlich den Rest zur Forderung nach Neuem beigesteuert. Die geforderte Neugestaltung der Verwaltung und des Staates führt unweigerlich zu einer gewissen Einfachheit sowie zu einer erhöhten Kompetenz an Ressourcen – diese beiden angesteuerten Ziele setzten enormes Potential in den Verwaltungen, dem Staat und der Wirtschaft frei – von dem sowohl die Regierung als auch die Bürger nur profitieren können.

    Das alte Verwaltungsorgan soll durch ein neues Management ersetzt werden. Die traditionelle Verwaltung ist einer strengen Ordnung der jeweiligen Kompetenzen unterworfen und durch exakte Normen geregelt. Beispielsweise besitzt jedes einzelne Amt seinen eigenen Rang in der verwaltungseigenen Hierarchie, das wiederum von bestimmten Regeln und Pflichten beschrieben wird. Dem besetzten Amt ging eine geregelte Ausbildung und strenge Beurteilung voraus. Anders als in der freien Wirtschaft wurde hier die Amtstätigkeit strikt von der Privatsphäre getrennt. Ein weiterer Unterschied zwischen Verwaltung und Unternehmen war, dass die Karrierelaufbahn durch das Dienstalter und nicht durch die Qualifikationen geregelt wurde.

    Bei der Reform der Verwaltung und des Staates unterscheidet man zwei Sichtweisen:
    Die politische Sichtweise, welche den Staat sowohl aktiver als auch schlanker gestalten möchte, um unter anderem dadurch den Bedarf der Bürger zu begriffen. Und der Wandel des Staates vom produzierenden zum gewährleistenden Staat, der mit der Zeit automatisch stattgefunden hat.

    In Bezug auf den „gewährleistenden Staat“ kommt der Begriff Dienstleistung auf – der Staat wird somit von den Bürgern also als eine Art Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen. In dieser Rolle kommt er nicht umhin seinen eigenen Markt aufmerksamer zu betrachten und am Wettbewerb teilzunehmen oder zuerst einmal einen solchen zu schaffen. Wettbewerb in der Verwaltung? – ja genau, denn Wettbewerb in einer solchen Form hilft bei der Steigerung der Wirtschaftlichkeit sowie bei der Erhöhung der eigenen Produkt- und Dienstleistungsqualität. All diese hier beschriebenen Themen – Wettbewerb, Produkte, Qualität der Dienstleistungen – lässt dahingehend blicken, als dass der Staat zukünftig ergebnis- und zielorientiert handeln wird und nicht mehr normgetreu.
    Um diese Ziele erreichen zu können bedarf es einer strategischen Steuerung. Hierdurch werden die zu erreichenden Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Verwaltungen und der Führung vereinbart. Bei jeglicher Art von vertraglichen Vereinbarungen sei es zwischen Verwaltung und Führung oder zwischen Verwaltung bzw. Führung und Dienstleister unterliegen die Beteiligten stets dem Kontraktmanagement. Am Ende jedes Haushaltsjahres wird daraufhin überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden. Weitere Neuerungen des „New Public Managements“ sind die eigene Ressourcenverantwortung sowie das eigene Budget der jeweiligen Verwaltungseinheit. Mit der eigenen Ressourcenverantwortung werden auch moderne Instrumente des Personalmanagements eingeführt – Ressource Mensch. Seit neuestem ist dadurch eine Delegation der eigenen Verantwortung möglich, wodurch die anderen Mitarbeiter wachsen und Qualifikationen außerhalb ihres erlernten Berufsbildes bzw. Karrierestatus dazugewinnen können. Durch diese neugewonnene Flexibilität des Mitarbeitereinsatzes wird es den Verwaltungen nun auch möglich sein die jeweiligen Führungskräfte auf Grund von Qualifikationen und nicht auf Grund ihres Dienstalters auszuwählen. Allgemein weht nun ein frischer Wind der Flexibilität in den Organisationseinheiten der Verwaltung. Gerade mit dem Begriff Budgetierung kommt eine noch nie dagewesene Entscheidungsfreiheit einher. Das zugewiesene Budget unterliegt zwar der Erfüllung der vorher vereinbarten Ziele aber bedarf bei der Verteilung und Anwendung keinerlei Genehmigung von einer höheren Stelle.

    Man orientiert sich nun mehr an der eigentlichen Produktpalette des Staates – den Dienstleistungen für den Bürger – als an den Kosten, Normen und Hierarchien. So werden zwar die Kosten betrachtet aber auch die Erfüllung der Bürgerbedürfnisse. Dieses Ziel wird vor allem dadurch erreicht, dass die Verwaltungsmitarbeiter sich nun mit in die Prozesse einbringen können und von den immerwährenden stupiden Abläufen absehen dürfen; dies führt nicht selten zu neuen Kreativitätsschüben innerhalb der Verwaltungsorganisationen und zu einer erhöhten Effizienz.
    Um gerade diese positiven Auswirkungen von New Public Management dokumentieren und ausbauen zu können bedarf es einem Berichtswesen genauso wie eines Controllings. Während dieser Abläufe wird der Erreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungen gemessen und zwischen den Haushaltsjahren verglichen. Diese Vorgehensweise zeichnet auch gleichzeitig eine Art Risikomanagement aus, da bei enormen Abweichungen bzw. Defiziten schnell und gezielt eingegriffen werden kann.

    Diese Flexibilität muss sich natürlich auch in den Grundstrukturen widerspiegeln – das hat eine Dezentralisierung der und Umstrukturierung der veralteten Strukturen zur Folge. Mit Hilfe der sich hierdurch entwickelten Organisationseinheiten lassen sich die tatsächlich erbrachten Leistungen sowie der Ressourcenverbrauch exakt ermitteln und gegenüberstellen. So können Vergleiche gemacht und Optimierungen erzielt werden. Um diese Optimierungen erzielen zu können sind drei Bereiche: Wettbewerb, Kooperation und Marktorientierung. Gerade bei der Kooperation gibt es großes Optimierungspotential – und das gleich in zweierlei Bereichen. Zum einen handelt es sich um die Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Einheiten – hier kommt der Begriff Public Private Partnership zum Tragen. Beispielsweise handelt es sich hierbei um die Kooperation zwischen Verwaltungen und Dienstleistern die miteinander kooperieren und deren Kooperation durch das Kontraktmanagement gesteuert wird. Kooperation führt letztendlich zu dem gewollten Ziel des New Public Management – der Verknüpfung von Staatstätigkeiten und Bürgerorientierung.

    Flexibilität, Optimierung und Veränderung sind eine Sache, doch bedarf all dies einer genauen Planung. Diese Planung obliegt zweierlei Prozessen – dem Planungsprozess und dem Leistungsprozess. Während des Planungsprozesses werden die Bedürfnisse der Bürger ermittelt – an diesem Bedarf muss sich der Staat orientieren, das hat zur Folge, dass auf ebendiesen Bedarf die politischen Ziele und Programme ausgerichtet werden. Sich orientierend an der freien Wirtschaft wird hierauf mit einem Produktplan reagiert – dieser beinhaltet eine Produktpalette oder wie in diesem Fall eine Sammlung von Dienstleistungen, welche der Staat dem Bürger anbietet.